Vertragsbedingungen Personal Training
Archelon Training & Performance GmbH
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Durchführung von individuell betreuten Personal Training Einheiten.
2. Trainingssystem und Qualität
Das Training basiert auf einem strukturierten, effizienten und evidenzbasierten Ansatz.
Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung von Leistungsfähigkeit, Gesundheit und körperlicher Belastbarkeit.
3. Trainingspakete
Die Leistungen werden ausschliesslich in Form von Paketen angeboten:
- 1 Einheit
- 1 Analysetermin
- 11 Einheiten + 1 Analysetermin
- 22 Einheiten + 2 Analysetermine
- 33 Einheiten+ 3 Analysetermine
- 44 Einheiten+ 4 Analysetermine
Die Zahlung erfolgt im Voraus.
4. Gültigkeit der Pakete
Trainingspakete sind ab Kaufdatum 24 Monate gültig. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos.
5. Terminvereinbarung
Trainings finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
6. Stornierungsregelung
Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Einheit vollständig verrechnet.
7. Verbindlichkeit und Kommittent
Das Trainingskonzept basiert auf Verbindlichkeit und Kontinuität. Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Termine ernst zu nehmen und aktiv zur Zielerreichung beizutragen.
8. Verspätung
Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Einheit entsprechend.
Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
9. Zahlung und Rückerstattung
Die Zahlung erfolgt als Einmalzahlung im Voraus. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen ist ausgeschlossen.
10. Übertragbarkeit
Trainingspakete sind persönlich und nicht übertragbar.
11. Gesundheit und Verantwortung
Der Kunde bestätigt, gesundheitlich zur Teilnahme geeignet zu sein. Das Training erfolgt eigenverantwortlich und ersetzt keine medizinische Betreuung.
12. Haftung
Der Anbieter haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Jegliche weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
13. Versicherung
Der Kunde ist selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
14. Anpassungen
Die Archelon Training & Performance GmbH behält sich vor, Inhalte, Preise und Bedingungen im Rahmen der Weiterentwicklung anzupassen.
15. Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Schaffhausen.
